Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Baukontor Niederrhein GmbH Architektur- und Ingenieurbüro GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.

3. Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs während der Vertragsdurchführung bedürfen der Schriftform.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

2. Änderungswünsche des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle in einem Zustand ist, der die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen ermöglicht.

§ 5 Vergütung

1. Die Vergütung richt sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungserbringung zu stellen.

4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

§ 6 Urheberrecht

1. Alle Planungsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Dokumente unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den Planungsunterlagen für den vereinbarten Verwendungszweck.

3. Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 7 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

3. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

2. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

3. Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beheben.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei vertragliche Pflichten trotz Abmahnung erheblich verletzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2023